Anlage 5 Min/TafelWV
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 1034) Leistungsmerkmale für die Analyse der Bestandteile gemäß Anlage 4Die Analyseverfahren zur Messung der Konzentrationen der in Anlage 4 genannten Bestandteile müssen mindestens dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit spezifischer Exaktheit, Präzision und Nachweisgrenze messen können. Ungeachtet der Sensitivität des verwendeten Analyseverfahrens wird das Ergebnis mit mindestens genauso vielen Dezimalstellen angegeben wie bei dem in Anlage 4 vorgesehenen Höchstgehalt. Lfd. Nr.BestandteileRichtigkeit in % des Parameterwerts 1)Präzision des Parameterwerts 2)Nachweisgrenzen in % des Parameterwerts 3)Anmerkungen1Antimon252525 2Arsen101010 3Barium252525 4Blei101010 5Bor 6Chrom101010 7Fluorid101010 8Kadmium101010 9Kupfer101010 10Mangan101010 11Nickel101010 12Nitrat101010 13Nitrit101010 14Quecksilber201020 15Selen101010 16Zyanid1010104) -----
Richtigkeit ist die systematische Messabweichung, die sich als Differenz zwischen dem Mittelwert aus einer großen Anzahl von wiederholten Messungen und dem wahren Wert ergibt.
Präzision ist die zufällige Messabweichung, die in der Regel als die Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe und zwischen Messwertreihen) der Streuung von Ergebnissen um den Mittelwert ausgedrückt wird. Eine annehmbare Präzision entspricht der zweifachen relativen Standardabweichung.
Nachweisgrenze ist
entweder die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit einer niedrigen Konzentration des Parameters oder
die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer Blindprobe.
Mit dem Verfahren soll der Gesamtzyanidgehalt in allen Formen bestimmt werden können.